Nutzungsbedingungen

ganz kurz_

DickerMops.de ist ein Projekt des HDAUB e.V. (Hilfe durch Aufklärung und Bildung e.V.), ist nichtkommerziell und verfolgt gemeinnützige und gesellschaftsbildende Zwecke. Wir wollen die gemeinsame Interaktion, insbesondere von Kindern und Jugendlichen fördern und ermöglichen, nutzen dafür die Kraft und Attraktivität des Fahrrads in seinen unterschiedlichen Formen und Varianten.

Hierfür unterhalten wir einen Fahrrad-Fuhrpark, der unseren Mitgliedern und Mitmachenden kostenlos zur Verfügung steht.

Die sorgsame Nutzung, der zum Teil einzigartigen und außergewöhnlichen Fahrräder ist selbstverständlich Voraussetzung und bedinglicher Teil der Nutzung, damit sie möglichst lange möglichst vielen Menschen zur Verfügung stehen. Diese Nutzungsbedingungen rahmen die Art und Weise unseres Projekts.

Es gilt jeweils die jüngste Version dieser Nutzungsbedingungen, wie sie auf der Website DickerMops.de veröffentlicht ist.

 

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für das
Projekt DickerMops.de, des HDAUB e.V..

 

ganz Allgemein_


Die hier genannten Bedingungen gelten für die Ausleihe eines Fahrrads im Rahmen des Projekts DickerMops.de an registrierte Nutzende oder Teilnehmende am exclusiven Club-Programm United Mopshond und regeln die Grundsätze dieser Ausleihe.

Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich.

Die Ausleihe der konkreten Fahrräder wird von verschiedenen natürlichen und juristischen Personen durchgeführt und verantwortet.

Mit der Inanspruchnahme der Ausleihe des auf der Homepage unter dem Projekt DickerMops.de genannten Fahrrades erklärt sich die nutzende Person für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.


Zu keiner Zeit erwirbt die nutzende Person Eigentumsrechte an dem jeweiligen Fahrrad.
Nutzende sind mindestens 18 Jahre alt und sind voll geschäftsfähig.


Diese Einschränkungen gelten nicht für Teilnehmende an den Programmen
United Mopshond und DickerMops.de!*

 

ausgeliehen und zurück gegeben_


Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß anzugeben. Bei Beginn der Ausleihe wird aus versicherungstechnischen Gründen eine Kopie des Personalausweis/Pass/Meldedokuments erstellt, die nach ordentlicher Beendigung der Ausleihe vernichtet wird.*

Sollte ein Versicherungsfall eintreten, dann wird diese Kopie und das im Folgenden beschriebene Formular an die Versicherungsgesellschaft und ggf. an beteiligte Behörden weitergegeben.

Vor Beginn der Ausleihe ist von der nutzenden Person und einer Vertreterin der Ausleihstation das Formular „Leihvertrag und Übergabeprotokoll“ wahrheitsgemäß auszufüllen.

Dieses Formular wird nach ordnungsgemäßer Beendigung der Ausleihe vernichtet.

Alle hierbei erhobenen Daten werden ausschließlich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, sie werden für polizeiliche Ermittlungen angefordert.

Die Reservierung eines Fahrrades auf der Buchungsplattform DickerMops.de erfolgt unverbindlich und stellt keinen Leihvertrag dar.

Die Reservierung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

Der Leihvertrag kommt erst mit der Unterschrift der Nutzerin unter das Formular „Leihvertrag und Übergabeprotokoll“ bei der Übergabe des Fahrrades an die Nutzende Person zustande.

kurz geregelt_

Jede nutzende Person ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrads für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen wird.

Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen und verkehrstauglichen Zustand des Fahrrads.

Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrads ist vor Fahrtbeginn durch die nutzende Person zu prüfen.* Dies beinhaltet auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen.

Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
Das Fahrrad wird von der Anbieterin kostenlos zur Verfügung gestellt.

Eine Weitervermietung durch die nutzende Person ist nicht gestattet.

Die nutzende Person ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe „Leitfaden für die Nutzung“) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten.

Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit allen eventuell bei der Ausleihe mit ausgeliehenen Schlössern gegen die einfache Wegnahme zu sichern, indem es immer an einen festen Gegenstand angeschlossen wird. Bei übertägigen Ausleihen ist das Fahrrad bei Nichtgebrauch in verschlossene Keller oder Räume abzustellen, die durch abschließen gesichert werden können.

Es ist der Nutzerin untersagt, am Fahrrad Umbauten vorzunehmen oder Einstellungen zu verändern (außer Sattelhöhe).

Nicht fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör muss zu jeder Zeit an sicherer Stelle vor Diebstahl und Vandalismus geschützt verwahrt werden. Wird es im demontierten Zustand mit ausgeliehen, muss es auch im demontierten Zustand wieder zurückgegeben werden.

Verunreinigungen müssen vor der Rückgabe durch die nutzende Person beseitigt werden.

Kommt es während der Nutzung zu einem Schaden am Fahrrad oder zum Verlust von Teilen des Fahrrads, so ist die nutzende Person zur Erstattung der entstehenden Beschaffungs- und Reparaturkosten verpflichtet.

Die Angaben zu Fahrrad und Ausleihstation auf der Website DickerMops.de sind unverbindlich. Eventuelle Abweichungen (z.B. Öffnungszeiten der Ausleihstation wegen Feiertag) müssen ggf. von der nutzenden Person überprüft und berücksichtigt werden.

kurz zur Haftung_

Die Haftung der Anbieterin für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin beruhen.

Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vereinbarungspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die nutzende Person haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nicht vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Bei Fahrrädern die als Custum Bikes ausgewiesen sind, haftet die nutzende Person vollumfänglich für jede Form von Veränderungen oder Verschlechterungen. Darüber hinaus haftet die nutzende Person auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon. Zudem haftet die Nutzerin bei Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten, Besitzstörungen und Schadensersatzansprüchen Dritter.

Die Nutzerin ist für einen ausreichenden persönlichen Versicherungsschutz im Falle von Haftpflichtschäden verantwortlich.*

Einzelne Anbieterinnen verlangen die Hinterlegung einer Kaution. Darauf wird ggf. während der Buchung auf DickerMops.de hingewiesen.

kurz kontaktiert_

Sollte es etwas geben, von dem Du als (potenzielle) nutzende Person glaubst, dass es die Anbieterin oder das Projekt wissen sollten (Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), dann melde dich bitte an oder schreib uns eine Mail.

Kontakt zum Projekt DickerMops.de: coach@dickermops.de.

Die Anbieterin behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelne Personen von der Ausleihe auszuschließen.